Hundehotel PfotenREICH

Betreuung mit Herz & Kompetenz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Das Hundehotel PfotenREICH verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund gewaltfrei, artgerecht und seinen Möglichkeiten entsprechend durch den Tag zu begleiten.
  2. Jedem Hund wird mit Achtung und Respekt begegnet.
  3. Das Hundehotel PfotenREICH ist nicht verpflichtet jeden Hund aufzunehmen. Aufgrund der Gruppenhaltung können ausschließlich gut mit Menschen und Hunden sozialisierte Hunde in die Betreuung aufgenommen werden. Ein Probetag von 24 Stunden ist daher obligatorisch.
  4. Das Hundehotel PfotenREICH haftet nicht für entlaufene Hunde.
  5. Für alle Sach- und Personenschäden, insbesondere auch Schäden an anderen Hunden, die der Gasthund während seines Aufenthaltes im Hundehotel PfotenREICH verursacht, haftet der entsprechende Hundehalter. Evtl. dadurch entstehende Kosten sind vom Hundehalter zu tragen.
  6. Das Hundehotel PfotenREICH weist darauf hin, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass sich Gasthunde während der Betreuungszeit Verletzungen zuziehen können, z. B. durch Spielen, Raufen oder Auseinandersetzungen (Gruppenhaltung). Sofern es sich um kleinere Verletzungen handelt, werden diese umgehend durch das Hundehotel PfotenREICH versorgt. Sollte eine tierärztliche Versorgung notwendig sein, wird das Hundehotel PfotenREICH das weitere Vorgehen möglichst mit dem Hundehalter absprechen. Sollte dieser im Akutfall nicht erreichbar sein, behält sich das Hundehotel PfotenREICH vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Die Behandlung durch einen bestimmten Tierarzt kann gewünscht, jedoch nicht garantiert werden. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung sind in jedem Fall vom Hundehalter zu tragen. 
  7. Sollten Hunde innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Zeitpunkt ohne Nachricht der Besitzer nicht abgeholt werden, informiert das Hundehotel PfotenREICH den Notfall-Kontakt, um ggf. den Hund an diesen zu übergeben. Falls, wider Erwarten, innerhalb von 3 Tagen keine Lösung gefunden wird, behält sich das Hundehotel PfotenREICH das Recht vor, den Hund an ein Tierheim zu übergeben. Die Kosten für den verlängerten Aufenthalt im Hundehotel PfotenREICH bzw. im Tierheim, trägt der Hundehalter.
  8. Der Hundehalter verpflichtet sich, folgende Dokumente bei Abgabe des Hundes vorzulegen: aktueller Impfausweis, das ausgefüllte Aufnahmeformular (wird am Probetag ausgehändigt), Nachweis über Floh-/Zeckenschutz bzw. Entwurmung, Futter, notwendige Medikamente und/oder Nahrungsergänzungen in ausreichender Menge für den gesamten Aufenthalt, Nachweis der Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie die Hundesteuermarke.
  9. Für mitgebrachte Decken, Körbe, Betten, Spielzeug, Leinen, etc. wird keine Haftung übernommen. 
  10. Folgende Impfungen müssen zwingend für den gesamten Aufenthalt im Hundehotel PfotenREICH gültig sein: Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis und Zwingerhusten. Die Impfungen sollten mindestens zwei Wochen vor Urlaubsbeginn erfolgen, sofern der Impfschutz erneuert werden muss. 
  11. Es können nur Hunde aufgenommen werden, welche auch regelmäßig mit einem Zecken- und Flohschutz sowie einer Wurmkur behandelt werden. Bei längerem Aufenthalt im Hundehotel PfotenREICH sind diese Mittel für den Hund mitzubringen.
  12. Der Hundehalter verpflichtet sich, ausschließlich einen gesunden Hund in die Betreuung durch das Hundehotel PfotenREICH zu übergeben. Sofern der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit besteht (z. B.  Wurm- oder Flohbefall, Durchfall) darf der Hund das Grundstück des Hundehotel PfotenREICH nicht betreten. Wenn sich herausstellt, dass ein Hund dennoch mit besagtem Krankheitsbild eingecheckt wurde, haftet der Halter für alle Konsequenzen und deren finanzielle Auswirkungen (Quarantäne, Behandlung der anderen Tiere, Desinfektion der Räumlichkeiten, usw.).
  13. Aus Rücksichtnahme auf die im Haushalt lebenden Hunde des Hundehotel PfotenREICH werden keine intakten Rüden (Ausnahme: Junghunde) sowie läufige Hündinnen aufgenommen. Das Hundehotel PfotenREICH übernimmt keine Haftungen für eventuelle Folgen einer Deckung, sollte eine Hündin doch läufig sein.
  14. Bei falschen oder unterlassenen wichtigen Informationen über den zu betreuenden Hund - Beissvorfälle, Gesundheitszustand, Verhalten - wird der Aufenthalt im Hundehotel PfotenREICH ggf. nach telefonischer Vorankündigung abgebrochen. Der Halter kommt dann für die Kosten der gesamten, im Voraus vereinbarten, Betreuungszeit auf.
  15. Alle Preise sind ohne Futter, Nahrungsergänzungen, Medikamente, Wurmkur, Zecken- und Flohschutz.
  16. Bei Stornierung des gemäß Pensionsvertrag vereinbarten Zeitraums sind folgende Ausfallgebühren zu leisten:
    bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn:  20% des Betrages
    bis 15 Tage vor Urlaubsbeginn:  50% des Betrages
    bis 10 Tage vor Urlaubsbeginn: 100% des Betrages
  17. Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts im Hundehotel PfotenREICH durch den/die Hundehalter, ohne Verschulden des Hundehotel PfotenREICH, ist der volle Betrag für den gemäß Pensionsvertrag vereinbarten Zeitraum zu entrichten.
  18. Zahlungsformalitäten: Es gilt Barzahlung bei Abholung des Hundes. Die Option der Vorkasse bei Einzug des Hundes behält sich das Hundehotel PfotenREICH, nach vorheriger Ankündigung, vor. Anzahlungen sind im Voraus per Überweisung zu tätigen.
  19. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  20. Gerichtsstand: Husum, Nordfriesland